Schulbuch beschädigt - was soll ich tun?
In Bayern besteht für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Lernmittelfreiheit, d.h. der Sachaufwandsträger - in unserem Fall die Stadt Augsburg - stellt Schulbücher kostenlos zur Verfügung. Die finanziellen Mittel dafür sind allerdings nicht unbegrenzt.
Daher ist ein sorgsamer und pfleglicher Umgang mit den Büchern erforderlich. Auch die nächsten Schülerjahrgänge sollen sie in ordnungsgemäßem und einwandfreiem Zustand in die Hand bekommen können.
Bitte achten Sie darauf, dass die entliehenen Bücher eingebunden* und auf dem Schulweg in einer Weise transportiert werden, die eine Beschädigung ausschließt.
- Wenn ein Buch verloren geht,
- wenn die Abnutzung das normale Maß übersteigt oder
- wenn ein Buch so stark beschädigt wird, dass eine weitere Benutzung nicht mehr möglich oder zumutbar ist,
sind Sie als Erziehungsberechtigte verpflichtet, am Ende des Schuljahres Schadenersatz entsprechend dem Zeitwert zu leisten.
Wir werden Sie in einem solchen Falle eigens verständigen.
* Zum Einbinden bitte keine selbstklebenden Umschläge verwenden und den Umschlag nicht mit Klebestreifen am Buchdeckel fixieren.