Früher in die Ferien / später zurück
"Wir haben ein sehr günstiges Flugangebot zu unserem Urlaubsziel erhalten. Allerdings müssten wir schon zwei Tage vor Ferienbeginn fliegen."
Leider ist dies nicht möglich.
Begründung: Wie aus dem Ferienplaner des Kultusministeriums ersichtlich wird, ergeben sich auch in diesem Schuljahr für Ihre Kinder insgesamt etwa 14 Wochen Ferien. Somit stehen Ihnen fast dreieinhalb Monate an unterrichtsfreier Zeit für Ihre Urlaubsplanung zur Verfügung. Wir bitten Sie daher dringend zu beachten, dass eine Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit einer Urlaubsreise nicht möglich ist!
Nach § 36 (3) VSO können Schüler nur in begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Nach den vom Kultusministerium erlassenen Richtlinien darf eine Beurlaubung nur erfolgen, wenn „das angegebene Ziel der Beurlaubung nicht ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden kann.“
„Die Beurlaubung von Schülern kann auf Grund wichtiger persönlicher Gründe erfolgen. Als wichtige persönliche Gründe gelten insbesondere Eheschließungen, Jubiläen und Todesfälle in der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Behördengänge, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vorübergehende Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege oder der Betreuung jüngerer Geschwister erforderlich ist.“ Dagegen können Reise- oder Urlaubstermine – unter Umständen auch im Zusammenhang mit der Nutzung günstiger Angebote außerhalb der Ferienzeit - grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund in diesem Sinne gelten!
Wir bitten Sie deshalb dringend, die vorgenannten Bestimmungen bei Ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen!